Ein Zahn gilt als retiniert, wenn er nur teilweise oder gar nicht aus dem Kieferknochen in die Mundhöhle durchbrechen kann. Oft erkennt man das daran, dass im Mund nur ein Teil der natürlichen Zahnkrone sichtbar ist. Besonders häufig betrifft das Weisheitszähne oder die oberen Eckzähne.
Die Ursache ist meist Platzmangel im Kiefer. In manchen Fällen können auch Infektionen, Zahnverwachsungen, Tumore oder frühere Verletzungen eine Rolle spielen.
Da retinierte Zähne Beschwerden oder krankhafte Veränderungen verursachen können, ist eine gründliche zahnärztliche Untersuchung besonders wichtig. Dabei wird geprüft, ob der Zahn beobachtet, freigelegt oder entfernt werden sollte.
Mögliche Folgen retinierter Zähne sind zum Beispiel Zystenbildung, Druck auf benachbarte Zähne oder Zahnverschiebungen. Auch akute Entzündungen können auftreten. Diese zeigen sich unter anderem durch Schmerzen, Schwellungen, Rötungen oder Schluckbeschwerden und sollten unbedingt zahnärztlich behandelt werden.
Im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung kann ein retinierter Zahn entweder freigelegt und in die Zahnreihe eingeordnet oder vollständig entfernt werden. Eine Freilegung sollte möglichst frühzeitig erfolgen, da sich der Zahn mit zunehmendem Alter stärker mit dem Kieferknochen verbinden kann und eine Einreihung später oft schwieriger wird.
Ob eine Entfernung notwendig ist, entscheiden wir immer individuell nach einer genauen Untersuchung und ausführlichen Beratung.
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